Wer wird behandelt ?
Im Maßregelvollzug werden Straftäter behandelt, die aufgrund einer psychischen Störung oder einer Suchterkrankung nicht oder nur teilweise für ihre Tat verantwortlich gemacht werden können. Die Patienten leiden unter Psychosen oder Persönlichkeitsstörungen oder sind alkohol- und/oder drogenabhängig. Die Ursachen hierfür liegen häufig bereits in der Kindheit und haben mit frühen Gewalterlebnissen, zerrütteten Familiensituationen und allgemein schwierigen Sozialisationsbedingungen zu tun. Auch hirnorganische Störungen sind mitunter Ursachen für die Erkrankung.
Manche Patienten sind aufgrund einer intellektuellen Minderbegabung nicht in der Lage, das Unrecht ihrer Tat zu erkennen. Sie sind in ihrer geistigen Leistungsfähigkeit von Geburt an oder durch äußere Einwirkung wie beispielsweise einen Verkehrsunfall erheblich eingeschränkt.
Die Bandbreite der begangenen Delikte ist sehr groß: Sie reicht von Beschaffungsdiebstählen über Brandstiftung zu schweren Körperverletzungen und Tötungsdelikten. Sexualstraftaten machen etwa ein Viertel aller Einweisungsdelikte aus, wobei das Spektrum von Exhibitionismus bis zur Vergewaltigung reicht.
Der Anteil von weiblichen Patienten im Maßregelvollzug ist sehr gering - er liegt zwischen drei und fünf Prozent.
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