Maßregelvollzug

Einzelne Lockerungsschritte abhängig vom Therapieerfolg

Auf der Grundlage des Maßregelvollzugsgesetzes NRW hat jede forensische Klinik des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) ein System von Lockerungsschritten erarbeitet, das abhängig vom Therapieerfolg eine Abfolge von Lockerungsstufen vorgibt. Diese entsprechen den Grundsätzen für Lockerungsentscheidungen, die eine Arbeitsgruppe aus Vertreter/innen der Maßregelvollzugseinrichtungen, des Institutes für forensische Psychiatrie der Universität Essen, des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug und der Landschaftsverbände im Jahr 2002 für Nordrhein-Westfalen festgelegt hat:

•  1:1-begleiteter Ausgang (ein Patient wird von einem/r Mitarbeiter/in begleitet)
•  Begleiteter Gruppenausgang (eine Patientengruppe von maximal vier Patienten/innen wird von einem/r Mitarbeiter/in begleitet)
•  Einzelausgang (der/die Patient/in darf unbegleitet die Station für eine zeitlich abgesprochene und räumlich festgelegte Aktivität verlassen)
•  Beurlaubung ( der/die Patient/in wird für einen längeren Zeitraum an einen festgelegten Ort beurlaubt)