Maßregelvollzug

Entweichungen

Ein Abwarten gibt es nicht

17:25 Uhr: Anruf in der Polizeidienststelle. Fahndungsersuchen der forensischen Klinik: Patient ist entwichen. Heinz M., psychosekranker Brandstifter, nicht gewalttätig, ist vom erlaubten Einzelausgang nicht zurückgekehrt. Vereinbart war Schuhkauf in Nachbarstadt, vorher festgelegte Rückkehr bis 17.15 Uhr, mit dem Bus. Detaillierte Personenbeschreibung kommt per Fax. 17.40 Uhr: Fahndung wird eingeleitet. 18.19 Uhr: Anruf in der Polizeidienststelle. Klinik gibt Entwarnung. Patient ist wieder da. Hatte ersten Bus verpasst und versäumt anzurufen. Er hat noch eine Tasse Kaffee getrunken und den nächsten Bus genommen. 
Ist es nur eine Verspätung oder versucht ein Patient zu fliehen? Hier gibt es kein Abwarten: Jedes unerlaubte Fernbleiben aus der Klinik wird unverzüglich nach Verstreichen der vereinbarten Zeit nach einem standardisierten Meldeverfahren der Polizei gemeldet. Dazu gehört auch eine aktuelle Personenbeschreibung, die das Klinikpersonal vor jedem Ausgang über den betreffenden Patienten anfertigt.

Eine Entweichung aus dem Maßregelvollzug liegt dann vor, wenn sich Patienten/innen ohne Erlaubnis aus der Einrichtung entfernt haben oder sich länger als erlaubt außerhalb der Einrichtung aufhalten - so ist es im Maßregelvollzugsgesetz NRW (§ 20 Abs. 4) geregelt. Dies bedeutet, dass bereits eine verspätete Rückkehr aus einem Ausgang oder aus einer Beurlaubung als Entweichung registriert wird. Ausbrüche aus den sechs forensischen LWL-Kliniken kamen hingegen in den letzten Jahren aufgrund der hohen Sicherheitsvorkehrungen sehr selten vor.

Kommt es in einer Klinik zu einer Entweichung, so ist die Klinik verpflichtet, dieses Ereignis sofort an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu melden. Die LWL-Maßregelvollzugsabteilung Westfalen prüft jeden derartigen Vorfall gemeinsam mit der Klinikleitung umgehend und bis ins Detail, um mögliche sicherheits- oder behandlungsrelevante Probleme zu erkennen und zu beheben.

Weniger Entweichungen trotz steigender Patientenzahlen

Trotz steigender Patientenzahlen ist die Zahl der Entweichungen insgesamt - und hier insbesondere auch bei Lockerungsmaßnahmen - in den letzten Jahren kontinuierlich verringert worden: Im Vergleich des Jahres 2000 zu 2010 um fast zwei Drittel. Ermöglicht wurde diese Entwicklung durch baulich-technische und organisatorische Verbesserungen sowie die noch sorgfältigere Vorbereitung von Vollzugslockerungen.

Liniendiagramm: Von 2000 bis 2010 steigende Patientenzahlen, jedoch sinkende Entweichungszahlen Zehn-Jahres-Trend: Von 2000 bis 2010 ist die Anzahl untergebrachter Patienten in den LWL-Kliniken gestiegen, dagegen nimmt die Zahl der Entweichungen ab.

Im Jahr 2010 kam es zu 53 Entweichungen aus den Kliniken des LWL. Bei den Entweichungen handelte es sich bis auf eine Ausnahme ausschließlich um Fernbleiben bzw. verspätete Rückkehr aus Ausgängen oder Beurlaubungen.

Mehr als die Hälfte aller entwichenen Patienten kommt freiwillig in die Klinik zurück. Während bei den suchtkranken Patienten nur jeder Dritte freiwillig zurückkehrt, sind es bei den psychisch kranken Rechtsbrechern etwa 75 Prozent der Entwichenen. In der Regel ist dies auf die gute therapeutische Bindung an die Betreuer/innen zurück zu führen.

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