Die
Therapie setzt dort an, wo die Ursachen für die strafbaren Handlungen liegen: bei der zugrundeliegenden Erkrankung. Ziel ist es, den Patienten soweit zu therapieren, dass er keine Gefährdung mehr darstellt für die Gesellschaft. Mit diesem Ziel wird eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft angestrebt. Der Weg dorthin besteht aus vielen kleinen Schritten. Erarbeitete Therapiefortschritte können durch ein System stufenweise zunehmender
Lockerungen des Freiheitsentzuges gefestigt werden. Jede Lockerungsentscheidung wird sorgfältig geprüft und von allen beteiligten Berufsgruppen beurteilt. Die Sicherheit der Bevölkerung hat dabei im Zweifel immer Priorität.