Nachsorge sichert Therapieerfolg
Forensische Nachsorge ist eingebunden in das gemeindepsychiatrische System der allgemeinen psychiatrischen Versorgung. Die Nachsorge bildet den letzten Schritt in der Behandlungskette und wird möglichst frühzeitig in den jeweiligen Therapie- und Behandlungsplan mit einbezogen. Von der forensischen Klinik wird der Übergang in die Nachsorge sorgfältig vorbereitet und geplant, wobei auch die nachsorgenden Einrichtungen bzw. Therapeuten/innen frühzeitig einbezogen werden. Die forensische Klinik bleibt in engem Kontakt mit der nachsorgenden Einrichtung, um bei Krisen oder allgemeinem Abstimmungs- oder Informationsbedarf schnell reagieren zu können.
Vorbereitung während Beurlaubung
Wenn der/die Patient/in die notwendigen therapeutischen Fortschritte gemacht und alle Lockerungsstufen ohne Zwischenfälle absolviert hat, besteht die letzte Lockerung vor der bedingten Entlassung in einer längeren Beurlaubung. Hier beginnt bereits die nachsorgende Tätigkeit vor Ort als Vorbereitung auf den Alltag nach der Entlassung . Seit 2002 ist das Land NRW per Gesetz verpflichtet, die notwendigen Kosten für die Nachsorge auch nach der bedingten Entlassung zu übernehmen.
Zunächst Entlassung auf Bewährung
Die forensischen Kliniken sind per Gesetz verpflichtet, eine qualifizierte bedarfsgerechte Nachsorge der Patienten fachlich sicher zu stellen und zu begleiten. In Westfalen-Lippe hat sich zwischenzeitlich ein flächendeckendes Netz an Forensischen Nachsorgeambulanzen etabliert. Die Ambulanzen sind für die Versorgung von bedingt entlassenen Maßregelvollzugspatienten zuständig und kooperieren mit den ebenfalls an der Behandlung und Betreuung der Patienten beteiligten Dienste und Einrichtungen. Die Leitlinien zur ambulanten Nachsorge suchtkranker und psychisch kranker StraftäterInnen beschreiben die Rahmenbedingungen der konkreten Nachsorgepraxis.
