Maßregelvollzug

Finanzierung

In Nordrhein-Westfalen ist der Maßregelvollzug eine Aufgabe des Landes. Gemäß § 30 des Maßregelvollzugsgesetzes NRW muss das Land daher die notwendigen Kosten für alle in NRW untergebrachten forensischen Patienten tragen. Finanziert mit Landesmitteln führt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als großer Klinikträger den Maßregelvollzug im westfälisch-lippischen Landesteil durch.