Seit der Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes im Juni 1999 ist das Land NRW für den Bau neuer forensischer Einrichtungen zuständig. Neue Behandlungsplätze müssen geschaffen werden, damit die sieben chronisch überbelegten forensischen Kliniken in Nordrhein-Westfalen entlastet werden. Im November 2000 hat die damalige NRW-Gesundheitsministerin, Birgit Fischer, ein neues Konzept zum Ausbau des Maßregelvollzuges in NRW vorgelegt. Rund 1150 vorhandene Behandlungsplätze reichten für die tatsächlichen Patientenzahlen bei weitem nicht mehr aus. Insgesamt 470 Plätze in sechs neuen forensischen Einrichtungen in Köln, Duisburg, Essen, Münster, Dortmund und Herne
(Details) will die Gesundheitsministerin schaffen. Der Maßregelvollzug soll sich nicht mehr geballt in wenigen großen Kliniken konzentrieren, sondern bedarfsgerecht auf mehrere Standorte verteilt (dezentral) durchgeführt werden. Laut Uwe Dönisch-Seidel, dem NRW-Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug, sind zunächst nach dem Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit die sechs Landgerichtsbezirke mit dem höchsten Bedarf an forensischen Plätzen ermittelt worden: