Frau Fischer am Rednerpult beim Spatenstich für die neue LWL-Klinik in Dortmund Ehemalige NRW-Gesundheitsministerin Fischer beim "Spatenstich" für die neue LWL-Klinik in Dortmund

Maßregelvollzug

Landeskonzept: Ausbau und gerechte Verteilung

Seit der Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes im Juni 1999 ist das Land NRW für den Bau neuer forensischer Einrichtungen zuständig. Neue Behandlungsplätze müssen geschaffen werden, damit die sieben chronisch überbelegten forensischen Kliniken in Nordrhein-Westfalen entlastet werden. Im November 2000 hat die damalige NRW-Gesundheitsministerin, Birgit Fischer, ein neues Konzept zum Ausbau des Maßregelvollzuges in NRW vorgelegt. Rund 1150 vorhandene Behandlungsplätze reichten für die tatsächlichen Patientenzahlen bei weitem nicht mehr aus. Insgesamt 470 Plätze in sechs neuen forensischen Einrichtungen in Köln, Duisburg, Essen, Münster, Dortmund und Herne (Details) sollen geschaffen werden. Der Maßregelvollzug soll sich nicht mehr geballt in wenigen großen Kliniken konzentrieren, sondern bedarfsgerecht auf mehrere Standorte verteilt (dezentral) durchgeführt werden. Laut Uwe Dönisch-Seidel, dem NRW-Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug, sind zunächst nach dem Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit die sechs Landgerichtsbezirke mit dem höchsten Bedarf an forensischen Plätzen ermittelt worden:

"Ausgegangen sind wir von der Frage: Wie kommt ein Mensch in den Maßregelvollzug? Antwort: Er wird von den Landgerichten dazu verurteilt. In Nordrhein-Westfalen gibt es 19 Landgerichtsbezirke. Wir haben errechnet, welchen Bedarf an Maßregelvollzugsplätzen jeder einzelne Landgerichtsbezirk hätte, wenn er sich selbst "versorgen" müsste. Dazu haben wir verglichen: Wie viele Einwohner hat der Landgerichtsbezirk und wie viele Straftäter werden von dem entsprechenden Landgericht in den Maßregelvollzug verurteilt. Dabei gab es erhebliche Diskrepanzen: Der Landgerichtsbezirk Paderborn zum Beispiel, in dessen Einzugsgebiet die große forensische Klinik in Lippstadt-Eickelborn liegt, hat einen Bedarf von 30 Maßregelvollzugsplätzen, stellt aber über 300 zur Verfügung. Dagegen haben Landgerichtsbezirke wie Köln oder auch Dortmund einen hohen Bedarf von jeweils über 100 Plätzen, stellen aber keinen einzigen zur Verfügung. Aus diesen Daten haben wir eine Prioritätenliste erstellt und die sechs bisher nicht versorgten Landgerichtsbezirke mit dem höchsten Bedarf ausgewählt. Die Entscheidung für die Standorte richtete sich also rein nach dem regionalen Bedarf." (vollständiges Interview)

Insgesamt, so Dönisch-Seidel, seinen 130 Standorte auf ihre Eignung für eine neue Maßregelvollzugsklinik untersucht worden.
Nach dem Regionalisierungsgedanken sollen forensische Patienten möglichst nahe an ihrer Heimatregionen untergebracht werden - auch damit eine mögliche spätere Wiedereingliederung professionell und effektiv durch die forensische Klinik vorbereitet und begleitet werden kann.

⇑ Zum Seitenanfang