Fachkliniken für Therapie und Sicherheit
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der Fall eingehend geprüft wurde und eine Gefährdung der Allgemeinheit nach bestem ärztlichen Wissen ausgeschlossen werden kann
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die bauliche Sicherung der Allgemeinpsychiatrie (zum Beispiel einer geschlossenen Station) für die sichere Unterbringung ausreicht
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ein eventuell erhöhter Betreuungsbedarf durch ausreichend Personal gedeckt ist
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ein bislang positiver Therapieverlauf des Patienten nachweisbar ist
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geeignete Therapieangebote für das Krankheitsbild vorhanden sind
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eine Rückführung des Patienten in die forensische Klinik bei schwerwiegenden Problemen möglich ist.
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