Fachkliniken für Therapie und Sicherheit

In allen elf allgemeinpsychiatrischen Kliniken des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) werden geeignete forensische Patienten mit behandelt. Auch einige andere Träger psychiatrischer Kliniken nehmen forensische Patienten auf. Größtenteils sind diese Patienten über Jahre in der Therapie weit fortgeschritten und haben sich in mehreren Lockerungsstufen bewährt. In der alltagsnäheren aber dennoch kontrollierten Umgebung einer Allgemeinpsychiatrie werden sie auf die Weiterbetreuung durch eine nachsorgende Einrichtung als den abschließenden Therapieschritt vorbereitet. In leichteren Ausnahmefällen ist bereits nach verhältnismäßig kurzer Zeit ein Wechsel von der forensischen in die psychiatrische Klinik möglich. Zum Beispiel kann die Weiterbehandlung in der Allgemeinpsychiatrie sinnvoll sein, sobald die Grunderkrankung erfolgreich durch Medikamente behandelt werden konnte und der Patient in seinem Verhalten stabil ist. Die Aufnahme eines forensischen Patienten in allgemeinpsychiatrischen LWL-Kliniken erfolgt aber in jedem Fall nach verbindlichen rechtlichen und fachlichen Grundsätzen. Die jeweilige ärztliche Leitung der Klinik entscheidet verantwortlich nach den unten aufgeführten Kriterien, ob der Patient aufgenommen wird oder nicht. den Anforderungen einer sachgerechten Therapie. Gut ausgebildetes Fachpersonal sichert eine qualifizierte Behandlung und Betreuung der forensischen Patienten.
Voraussetzungen für die Aufnahme eines forensischen Patienten in die Allgemeinpsychiatrie sind in jedem Einzelfall, dass
•  der Fall eingehend geprüft wurde und eine Gefährdung der Allgemeinheit nach bestem ärztlichen Wissen ausgeschlossen werden kann
•  die bauliche Sicherung der Allgemeinpsychiatrie (zum Beispiel einer geschlossenen Station) für die sichere Unterbringung ausreicht
•  ein eventuell erhöhter Betreuungsbedarf durch ausreichend Personal gedeckt ist
•  ein bislang positiver Therapieverlauf des Patienten nachweisbar ist
•  geeignete Therapieangebote für das Krankheitsbild vorhanden sind
•  eine Rückführung des Patienten in die forensische Klinik bei schwerwiegenden Problemen möglich ist.
Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat Anfang 2000 deutlich gemacht, dass die Behandlung in einer Allgemeinpsychiatrie für die Rehabilitation einzelner forensischer Patienten fachlich sinnvoll sein kann. Die Inanspruchnahme der Allgemeinpsychiatrie sollte auf diese Patienten beschränkt bleiben und nur erfolgen, wenn dies unter Sicherheitsaspekten verantwortbar ist.