Maßregelvollzug
Fachkliniken für Therapie und Sicherheit
In speziellen Fachkliniken, den so genannten forensischen Kliniken, wird der Maßregelvollzug durchgeführt. Die Kliniken sind mit besonderen baulichen und elektronischen Sicherheitsvorkehrungen ausgerüstet. Ihre räumliche und personelle Ausstattung folgt (nach § 2 Maßregelvollzugsgesetz (MRVG NRW) den Anforderungen einer sachgerechten Therapie. Gut ausgebildetes Fachpersonal sichert eine qualifizierte Behandlung und Betreuung der forensischen Patienten.
In Westfalen-Lippe führt der LWL in seinen bislang vier forensischen Kliniken in Stemwede-Haldem, Lippstadt-Eickelborn, Dortmund und Marsberg "Bilstein" die staatliche Aufgabe Maßregelvollzug für das Land durch. Aufgrund der andauernden Überbelegung der bestehenden forensischen Kliniken hat die damalige NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer im November 2000 ein neues Konzept zur Dezentralisierung des Maßregelvollzuges in NRW vorgelegt. Danach sollen an sechs neuen Standorten in Nordrhein-Westfalen insgesamt 470 neue forensische Plätze geschaffen werden. Der LWL hat die Klinik in Dortmund Anfang 2006 in seiner Trägerschaft in Betrieb genommen. Für eine zweite neue Klinik in Herne wird ebenfalls der LWL die Trägerschaft übernehmen. Bis zur Eröffnung der neuen Kliniken will das Land die bestehenden Kliniken durch zeitlich begrenzte Übergangsstandorte vorübergehend entlasten. Für den Übergangsstandort Rheine ist ebenfalls der LWL als Träger zuständig.
Forensische Patienten, die aufgrund ihres Therapiefortschritts und nach sorgfältiger fachlicher Einzelprüfung geeignet sind, werden auch in allgemeinpsychiatrischen Kliniken behandelt. Dabei steht die Sicherheit von Bevölkerung, Personal und Mitpatienten immer im Vordergrund.
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