Nach neuem Recht können forensische Kliniken auch in privater Trägerschaft geführt werden. Mit der Gesetzesnovellierung 1999 wurde die Behörde des "Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug"
(§ 31 MRVG NRW) eingerichtet, die dem NRW-Gesundheitsministerium untersteht und unter anderem die NRW-weit einheitliche Einführung und Einhaltung von Qualitätsstandards überwacht, zum Beispiel was die Personalausstattung, die Dokumentation oder den Ablauf eines Lockerungsverfahrens betrifft. Außerdem wird der Landesbeauftragte als zusätzliche Kontrollinstanz bei der Überprüfung von Entweichungen und anderen "besonderen Vorkommnissen" eingeschaltet.