Land NRW nutzt Kompetenz des LWL
Kommunaler Träger bietet Ortsnähe, Fachkenntnis und Erfahrung
Seit der Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes (MRVG NRW) für Nordrhein-Westfalen im Juni 1999 liegt die Zuständigkeit für den Maßregelvollzug beim Gesundheitsministerium des Landes NRW. Sie wurde damit von der kommunalen Ebene der Landschaftsverbände auf die staatliche Landesebene verlagert. Neben der Auswahl von Standorten für neue forensische Kliniken gehören nun alle Baumaßnahmen zu den Aufgaben des Landes: sei es die Errichtung neuer Kliniken oder Änderungen an bestehenden Einrichtungen. Die beiden Landschaftsverbände für Westfalen-Lippe (LWL) und für das Rheinland (LVR) bleiben große Klinikträger und sind weiterhin — nunmehr als untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde — für die praktische Durchführung des Maßregelvollzuges zuständig. In jüngerer Zeit sind freigemeinnützige Klinikträger hinzugekommen.
