Maßregelvollzug
Land NRW nutzt Infrastruktur des LWL
Seit der Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes (MRVG NRW) für Nordrhein-Westfalen im Juni 1999 liegt die Zuständigkeit für den Maßregelvollzug beim Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW, kurz NRW-Gesundheitsministerium. Sie wurde damit von der kommunalen Ebene der Landschaftsverbände auf die staatliche Ebene verlagert. Neben der Auswahl von Standorten für neue forensische Kliniken gehören nun alle Baumaßnahmen zu den Aufgaben des Landes: sei es die Errichtung neuer Kliniken oder Änderungen an bestehenden. Die beiden Landschaftsverbände für Westfalen-Lippe (LWL) und für das Rheinland (LVR) bleiben große Klinikträger und sind weiterhin - nunmehr als untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde - für die praktische Durchführung des Maßregelvollzuges zuständig.