Maßregelvollzug
Gutachten bieten fachgerechte Beurteilung
Psychiatrische oder psychologische Gutachten sind unerlässliche Instrumente zur fachgerechten Beurteilung von forensischen Patienten. Sie stehen am Anfang und vor dem Ende jeder Unterbringung im Maßregelvollzug. Auftraggeber sind meistens die Gerichte. Diese müssen in regelmäßigen Abständen immer wieder dieselbe Frage beantworten: Liegen bei einem bestimmten Täter die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßregelvollzug vor? Liegen Sie noch immer vor? Liegen sie nicht mehr vor? Im Wesentlichen geht es dabei um die Feststellung, ob der Täter aufgrund einer psychischen Störung oder einer Suchtkrankheit vermindert oder gar nicht schuldfähig ist und ob er aufgrund seiner Krankheit eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellt. Um zu einem fundierten Urteil zu kommen, lassen die Gerichte den Täter von Psychiater/innen oder Psycholog/innen untersuchen und holen deren fachgerechte Beurteilung ein. Anhand standardisierter Testverfahren, durch persönliche Gespräche sowie die Analyse der Vorgeschichte von Täter und Tat stellen die Gutachter/innen ihre Diagnose und Prognose. Aus Expertensicht beurteilen sie, ob eine psychische oder Suchtkrankheit vorliegt, welcher Art sie ist, und ob und wie sie den Täter in Hinblick auf seine Straffälligkeit beeinflusst, beeinflusst hat und voraussichtlich beeinflussen wird.
Zertifizierung durch Berufsverband
Seit Anfang der 90er Jahre sind die Ansprüche an die Gutachtenqualität stark gestiegen. Deutlich verbesserte Weiterbildungsmöglichkeiten wurden geschaffen unter anderem an Universitäten, an den forensischen Kliniken selbst und nicht zuletzt durch das Kursangebot des
LWL-Gutachteninstituts an der forensischen Klinik in Lippstadt-Eickelborn. Sowohl Psychiater als auch Psychologen können seit einigen Jahren bei ihren jeweiligen Berufsverbänden eine Zertifizierung ihrer Gutachterqualifikation erlangen. Dazu müssen die theoretischen Kenntnisse als auch die praktischen Erfahrungen nach vorgegebenen Standards nachgewiesen werden. Darüber hinaus hat der Deutsche Ärztetag die Einführung eines fachärztlichen Schwerpunktes "Forensische Psychiatrie" angeregt. Damit wird zukünftig auch für forensisch-psychiatrische Einweisungsgutachten ein Qualitätsstandard vorgegeben.
Externe Stellungnahme im Prognosegutachten
Während der Unterbringung verlangen die Gerichte von den forensischen Kliniken in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen eine gutachterliche Stellungnahme dazu, ob ein Patient weiterhin im Maßregelvollzug bleiben sollte. Alle drei Jahre müssen die Kliniken außerdem ein so genanntes Prognosegutachten in Auftrag geben: zusätzlich zu der internen Beurteilung muss eine externe Stellungnahme dazu eingeholt werden, ob die Unterbringung noch erforderlich ist. Im Mittelpunkt steht bei diesen Gutachten die Frage, ob weitere erhebliche Straftaten von dem Patienten aufgrund seines Zustandes zu erwarten sind. Der Blick von außen durch externe Gutachten wird bei Bedarf auch zu beabsichtigten Lockerungsentscheidungen oder spezifischen Behandlungsmaßnahmen eingeholt. Außer in begründeten Ausnahmefällen beauftragen die LWL-Kliniken hierfür Gutachter, die vor den Ärzte- und Psychotherapeutenkammern ihre Erfahrung bei der forensischen Prognosefeststellung nachgewiesen haben.