Gutachten als Entscheidungshilfe
Instrumente zur fachgerechten Beurteilung der Erkrankung
Psychiatrische oder psychologische Gutachten sind unerlässliche Instrumente zur fachgerechten Beurteilung von forensischen Patientinnen und Patienten. Sie stehen am Anfang und vor dem Ende jeder Unterbringung im Maßregelvollzug. Auftraggeber sind meistens die Gerichte. Diese müssen für jeden Patienten in regelmäßigen Abständen immer wieder dieselbe Frage beantworten: Liegen bei einem bestimmten Täter die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßregelvollzug vor? Liegen Sie noch immer vor? Liegen sie nicht mehr vor?
Im Wesentlichen geht es dabei um die Feststellung, ob der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Suchtkrankheit vermindert oder gar nicht schuldfähig ist und ob er aufgrund seiner Krankheit eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellt. Um zu einem fundierten Urteil zu kommen, lassen die Gerichte den Täter von Psychiatern/-innen oder Psychologen/-innen untersuchen und holen deren fachgerechte Beurteilung ein.
Die Gutachter/-innen stellen ihre Diagnose und Prognose anhand standardisierter Testverfahren, durch persönliche Gespräche sowie die Analyse der Vorgeschichte von Täter und Tat . Aus Expertensicht beurteilen sie, ob eine psychische oder Suchtkrankheit vorliegt, welcher Art sie ist, und ob und wie sie den Täter in Hinblick auf seine Straffälligkeit beeinflusst, beeinflusst hat und voraussichtlich beeinflussen wird.
