Maßregelvollzug
Viele Rädchen greifen ineinander
Für einen qualifizierten Maßregelvollzug greifen viele Rädchen ineinander: Einweisung und Entlassung der forensischen Patienten sowie eine regelmäßige Überprüfung der Unterbringung sind Sache des zuständigen Gerichts. Unterstützt wird es dabei von Fachgutachter/-innen. Die Landschaftsverbände sind als große kommunale Träger von forensischen Kliniken verantwortlich für die praktische Durchführung des Maßregelvollzugs. Krankenschwestern und -pfleger, Therapeuten/-innen und Pädagogen/-innen sorgen in den Kliniken für eine qualifizierte Behandlung und Betreuung der Patienten. Die oberste Aufsicht führt in NRW das Gesundheitsministerium, das insbesondere durch die eigens geschaffene "Behörde des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug" die Durchführung des Maßregelvollzuges regelt und überwacht.
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