Als Antwort auf die chronische Überbelegung des Maßregelvollzuges in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer Ende 2000 die Pläne für sechs neue forensische Kliniken vorgestellt. Dort sollen nach dem Regionalisierungsprinzip 470 neue Plätze für psychisch kranke und suchtkranke Straftäter eingerichtet werden. Zusätzlich griff das Land zur Soforthilfe: Um den steigenden Belegungsdruck aufzufangen, wird die Zeit bis zur Eröffnung der geplanten neuen Kliniken durch so genannte Übergangseinrichtungen überbrückt.
In Abstimmung mit der jeweiligen Kommune und den Landschaftsverbänden als Träger hat das Land diese Übergangseinrichtungen größtenteils an schon bestehenden forensischen Standorten eingerichtet. Für eine befristete Zeit wird die Kapazität der Klinik erweitert, zum Beispiel indem bereits stillgelegte Räumlichkeiten hergerichtet werden. So werden beispielsweise im Westfälischen Therapiezentrum Marsberg ‚Bilstein’ weitere 25 Übergangsplätze eingerichtet, in den Rheinischen Kliniken Langenfeld wird ein zusätzliches Haus mit 18 Plätzen gesichert.
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Informationen über den Maßregelvollzug finden Sie auch in der Informationsbroschüre des LWL, die Sie sich hier anschauen und herunterladen können.