Die Betriebsdauer der Übergangsklinik in Rheine ist bis Ende 2016 eingeschränkt, ihr Auftrag dagegen nicht: Wie jede andere forensische Klinik hat die Übergangsklinik den gesetzlichen Auftrag der „Besserung und Sicherung“ ihrer Patienten. Dies erfolgt in der Praxis durch eine Verknüpfung von fachgerechter Therapie und Betreuung der Patienten – Fachleute sprechen von der „inneren Sicherheit“ – mit baulichen und elektronischen Sicherheitsvorkehrungen an der Klinikanlage („äußere Sicherheit“).
Aber: Anders als andere forensische Kliniken kann die Übergangsklinik in Rheine eventuell erreichte Therapiefortschritte einzelner Patienten nicht durch gezielte Lockerungen vertiefen und festigen. Vor Ort können positive Entwicklungen zwar angeschoben, aber ab einem bestimmten Punkt nicht weitergeführt werden. Sobald Lockerungen, wie etwa begleitete Einzel- oder Gruppenausgänge, notwendig werden, um den Therapieprozess voran zu bringen, wird der Patient in eine geeignete andere Klinik verlegt werden müssen.
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Informationen über den Maßregelvollzug finden Sie auch in der Informationsbroschüre des LWL, die Sie sich hier anschauen und herunterladen können.