Wiedereingliederung als gesetzlicher Auftrag
Die Behandlung von suchtkranken Rechtsbrechern kann letztlich nur dann zu einem erfolgreichen Abschluss führen, wenn es gelingt, auch die soziale und berufliche Eingliederung zu gewährleisten.
Denn viele Patienten:
Da der Schwerpunkt der stationären Behandlung bei der individuellen Psychotherapie liegt, bleibt die desolate persönliche Umfeldsituation oftmals fortbestehen. Um die Patienten in dieser Hinsicht zu unterstützen, werden sie von den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des Bereiches Rehabilitation und Nachsorge auf dem Weg nach draußen begleitet.
Im Rahmen der Reha-Phase werden die persönlichen Problemlagen erfasst, soziale und berufliche Ziele erarbeitet und Kompetenzen für den Alltag trainiert. Insofern ist die berufliche und soziale Integration ein wesentlicher Bestandteil der Therapie, der vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt ist.
Der Langzeiturlaub
Sofern erste Lockerungen wie Stunden- und Tagesausgänge erfolgreich verlaufen sind, bereiten sich die Patientenschrittweise auf eine Verselbstständigung außerhalb der Klinik vor
Im Rahmen von Kurzbeurlaubungen:
Sofern ein Patient mit dem selbstständigen Wohnen in einer eigenen Wohnung überfordert ist, wird mit ihm ein Wohnheimplatz, eine betreute Wohngemeinschaft oder eine ambulante Betreuung gesucht. Wenn der Patient sich dieses alles erarbeitet hat, kann er auf Beschluss der Behandlungskonferenz in eine mehrmonatige Beurlaubung, den Langzeiturlaub bzw. die längerbefristete Beurlaubung aus der Klinik entlassen werden. Der Langzeiturlaub, abgekürzt LZU, ist mit einer Entlassung auf Probe zu vergleichen, in der die Patienten sich formal weiterhin noch im Maßregelvollzug befinden.
Während des Langzeiturlaubes:
Neben den erforderlichen Kontrollen werden die Patienten im Langzeiturlaub von den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern bei der Klinik betreut und beraten und bei auftretenden Schwierigkeiten unterstützt.
Damit ein Suchtmittelrückfall rechtzeitig erkannt wird, führen wir im Langzeiturlaub umfassende Suchtmittelkontrollen durch. Die eingesetzten, modernen Verfahren sind sehr genau und weisen eingenommene Suchtstoffe auch nach längerer Zeit nach. Durch die Kontrollen und den intensiven Kontakt zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fallen etwaige Unregelmäßigkeiten sehr früh auf.
Je nach Situation werden die Patienten in einem solchen Fall zur Krisenintervention in die Klinik zurück geholt oder es wird ihre Betreuung am Wohnort intensiviert. Hierdurch ist es mglich, eine weitere Eskalation zu unterbrechen und mögliche neue Straftaten zu verhindern. Indem die Beteiligten bei einer krisenhaften Entwicklung gut kooperieren, kann eine Gefährdung Dritter weitestgehend ausgeschlossen werden.
Sofern der Langzeiturlaub als letzte Behandlungsstufe erfolgreich verlaufen ist, empfiehlt die Klinik beim zuständigen Gericht die Entlassung aus der Maßregel. Wenn sich das Gericht nach Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, manchmal unter Einbeziehung eines externen Gutachters, dieser Einschätzung anschließt, wird der Patient aus der Maßregelunterbringung unter Bewährungsauflagen in Freiheit entlassen.
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Informationen über den Maßregelvollzug finden Sie auch in der Informationsbroschüre des LWL, die Sie sich hier anschauen und herunterladen können.