Maßregelvollzug
Aktuelles
Änderung im Maßregelvollzug in Kraft getreten
Am 20.07.2007 ist das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt in Kraft getreten, durch das die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Maßregelvollzug verbessert, Sicherheitslücken geschlossen und die knappen Ressourcen der Vollzugseinrichtungen effektiver genutzt werden sollen. Insbesondere die nunmehr vom Bundestag beschlossenen neuen Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und die Möglichkeit zur Umkehrung der bisherigen Vollstreckungsreihenfolge "Maßregel vor Strafe" entsprechen langjährigen Forderungen. So können künftig Anordnung und Fortdauer der Unterbringung von einem zu erwartenden Behandlungserfolg - also der Vermeidung von Rückfalltaten - abhängig gemacht werden, um zu verhindern, dass Täter mit ungünstigen Ausgangsbedingungen kostenintensive Therapieplätze blockieren. Bei gleichzeitig verhängter Haftstrafe und Maßregel darf unter bestimmten Voraussetzungen die Haft vorweg vollzogen werden. Zur Überprüfung der Fortdauer einer Unterbringung soll zukünftig regelmäßig ein externer Sachverständiger hinzugezogen werden, der die Rückfallgefahr aus der Sicht eines Außenstehenden einschätzt.
Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht
Gegen junge Straftäter, die ein schweres Verbrechen begangen haben und dafür zu mindestens sieben Jahren Haftstrafe verurteilt wurden, soll künftig auch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die Täter für andere Menschen gefährlich sein können. Die Bundesregierung hat dazu mit Datum vom 04.10.2007 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Jugendgerichtsgesetz soll entsprechend geändert werden. In Frage kommen ausschließlich Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung sowie Fälle von Raub- und Erpressungstaten mit Todesfolge. Als Voraussetzung für die nachträgliche Anordnung einer solchen Sicherungsverwahrung gelte, dass das Opfer durch die Tat seelisch oder körperlich schwer geschädigt sein muss oder einer solchen Gefahr ausgesetzt gewesen war.
Die Regierung erläutert, Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit hätten deutlich gemacht, dass es auch bei Personen, die wegen gravierender Verbrechen nach Jugendstrafrecht verurteilt worden seien, Fälle geben könne, in denen nach Einschätzung von Gutachtern und Justiz nach Verbüßung einer mehrjährigen Jugendstrafe von einer hohen künftigen Gefährlichkeit für andere auszugehen ist. Im bisherigen Recht gebe es bislang jedoch keine Grundlage, solche nach wie vor gefährlichen Täter in Sicherungsverwahrung zu behalten. Der Entwurf sei verhältnismäßig, weil er den Katalog der Straftaten noch enger auf schwerste Verbrechen gegen andere Personen beschränke, als dies bei Erwachsenen der Fall ist. Im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht sei zudem die zu verhängende Strafe um zwei auf sieben Jahre erweitert worden. Wie die Regierung ergänzend mitteilt, ist ein Beschluss des Bundesrates am 21. September dieses Jahres nicht zustande gekommen.
Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für Maßregelvollzug Herne
Der Weg für den Bau einer Maßregelvollzugsklinik in Herne für psychisch kranke Straftäter ist frei. Die Stadt Herne ist mit dem Versuch, den Bau einer Maßregelvollzugsklinik zu verhindern, gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 14.05.2007, dass keiner der von der Stadt geltend gemachten Gründe für eine Zulassung der Revision zum Erfolg führt.
Neues Ergotherapiegebäude im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Am 19.06.2007 wurde der Neubau der Ergotherapie des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie durch den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, feierlich seiner Bestimmung übergeben. Die Arbeitstherapiebereiche, die bisher über das gesamte Klinikgelände verteilt waren, sind künftig unter einem Dach. 85 Plätze sind in der Holz- und Metallwerkstatt sowie in der Leistungsgruppe Hella, der Druckerei und an PC-Arbeitsplätzen vorhanden. Ein Teil der psychisch kranken Straftäter kann seinen Arbeitsplatz demnächst zu Fuß erreichen, Patienten ohne Lockerung werden auch weiterhin im gesicherten Fahrzeug zum Arbeitsplatz gefahren. Da hierfür künftig ein Verlassen des gesicherten Geländes nicht mehr erforderlich ist, ist das neue Ergotherapiegebäude eine weitere wichtige Investition des Landes und des LWL in die Sicherheit an diesem Standort.
Reform der Führungsaufsicht und Regeln zur Sicherungsverwahrung für sog. Altfälle beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat die Reform der Führungsaufsicht und eine Ergänzung der Regelungen über die nachträgliche Sicherungsverwahrung beschlossen. Der Bundesrat hat dem zugestimmt. Das Gesetz ist am 17.04.2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Vor allem die folgenden drei Regelungen sind für den Maßregelvollzug von Bedeutung:
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