Das Landgericht Dortmund
Das Landgericht Dortmund
In Strafsachen ist das Landgericht als erste Instanz unter anderem zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist. Falls eine Person, die vor dem Landgericht Dortmund angeklagt ist, sich als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig in Bezug auf die Tat erweist, verfügt das Gericht die Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik des Maßregelvollzugs. Diese Kliniken haben den gesetzlichen Auftrag, die psychisch kranken oder suchtkranken Täter/innen zu behandeln und zu sichern.
Das Landgericht Dortmund
Laut einer Erhebung des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug hat der Landgerichtsbezirk Dortmund gemessen an der Einwohnerzahl und der Urteile zur Unterbringung im Maßregelvollzug einen Bedarf von rund 110 forensisch-psychiatrischen Plätzen. Dieser Bedarf wird je nach Krankheitsbild und Geschlecht des/r Täters/in durch die neue Wilfried-Rasch-Klinik in Dortmund mit 62 Plätzen und durch das forensische LWL-Zentrum in Lippstadt-Eickelborn sowie die LWL-Kliniken in Marsberg und Stemwede-Haldem gedeckt.
Jüngste Bearbeitung:
8. 5. 2008
