(letzte Aktualisierung: 02.02.2010)
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes
- Ardey-Verlag GmbH: Vorsitzender des Aufsichtsrates
- Erste Abwicklungsanstalt: Mitglied der Trägerversammlung
- KEB Holding AG: Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates
- Kulturstiftung Westfalen-Lippe gGmbH: Vorsitzender des Aufsichtsrates
- NRW.BANK: Mitglied des Verwaltungsrates, Mitglied der Gewährträgerversammlung
- Provinzial NordWest-Gruppe: Vorsitzender des Aufsichtsrates der Westfälische Provinzial Versicherung AG sowie Mitglied des Aufsichtsrates der Provinzial NordWest Holding AG, der Provinzial NordWest Lebensversicherung AG und der Provinzial Nord Brandkasse AG
- RWE Vertrieb AG: Mitglied des Aufsichtsrates
- Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH: Stellv. Vorsitzender des Gesellschafterausschusses
- WestLB AG, Mitglied des Aufsichtsrates und des Beirates Öffentliche Kunden
- Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH: Vorsitzender des Aufsichtsrates
Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
- Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe – Leiter der Kassen (ZKW und WVK)
Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
- Bundesarbeitsgemeinschaft Höhere Kommunalverbände: Vorsitzender und Mitglied des Vorstandes, Mitglied der Plenartagung
- Bertha-Jordaan-van-Heek-Stiftung: Mitglied des Vorstandes
- CDU-Ortsverband Warendorf: Beisitzer im Vorstand
- Deutscher Landkreistag: Mitglied des Hauptausschusses und des Präsidiums
- Deutscher Städtetag: Mitglied des Hauptausschusses, Mitglied der Hauptversammlung
- Förderverein NRW-Stiftung: Mitglied des Kuratoriums
- Kulturstiftung der Westfälischen Provinzial-Versicherungen: Vorsitzender Stiftungsvorstand
- Kuratorium Wiesenkirche Soest: Mitglied des Kuratoriums
- Landkreistag Nordrhein-Westfalen: Mitglied der Landkreisversammlung
- LWL-Kulturstiftung: Vorsitzender des Vorstandes
- Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege: Mitglied im Stiftungsrat
- Piepmeyer-Stiftung: Mitglied des Vorstandes und des Verwaltungsrates
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V.: Mitglied des Beirates
- Städtetag Nordrhein-Westfalen: Mitglied der Mitgliedervesammlung
- Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen: beratendes Mitglied des Hauptausschusses
- Stiftung Kloster Dalheim LWL-Landesmuseum für Klosterkultur: Vorsitzender des Kuratoriums
- Stiftung Künstlerdorf Schöppingen: Mitglied des Stiftungsrates
- Stiftung Preußen-Museum Nordrhein-Westfalen: Mitglied des Kuratoriums
- Stiftung der Provinzial-Stiftung LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte: Stellv. Vorsitzender Stiftungsvorstand
- Stiftung Westfalen-Initiative: Mitglied des Kuratoriums
- Stiftung Zollverein: Mitglied des Kuratoriums
- Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalen e.V.: Abteilung Münster - Kurator
- Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalen e.V.: Abteilung Paderborn - Kurator
- Westfälischer Heimatbund e.V.: Vorsitzender
- Westfälische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster e.V.: Vorsitzender der Mitgliederversammlung
- Zentrum für Niederlande-Studien Westfälische Wilhelms-Universität: Mitglied des Kuratoriums
- Zweckverband Weserrenaissance-Museum Schloss Brake: Mitglied des Kuratoriums
Besoldung und Abführung von Einnahmen aus Nebentätigkeiten
Als LWL-Direktor erhalte ich gemäß der Eingruppierungsverordnung des Landes vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe eine beamtenrechtliche Besoldung nach der Besoldungsgruppe B 8 in Höhe von brutto monatlich 8.470,39 EUR und im Dezember eine Sonderzulage in Höhe von 2.574,60 EUR.
Von den 2009 erzielten Einnahmen aus Nebentätigkeiten in Höhe von 138.850,00 EUR wurde gem. § 13 Abs. 2 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (NtV) 132.850,00 EUR an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe abgeführt.
In 2009 habe ich außerdem die Vergütung aus der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat und im Beirat der RWE Energy und im Aufsichtsrat der RWE Westfalen-Weser-Ems in Höhe von insgesamt 70.165,75 EUR unter Vorbehalt an den LWL abgeführt, weil mit dem Innenministerium des Landes NRW eine unterschiedliche Rechtsauffassung besteht, die noch geklärt werden wird.
Die Gesamtzahlung an den LWL betrug damit 203.015,75 EUR.