Landschaftsverbandsordnung und LWL-Satzungen
Landschaftsverbandsordnung
Die Landschaftsverbandsordnung regelt sowohl die Bildung und Befugnisse der Landschaftsversammlung, als auch deren Aufgaben und Pflichten. In dieser Verbandsordnung ist zum Beispiel auch festgelegt, dass "Die Einwohner der Mitgliedskörperschaften berechtigt sind,
1. an der Vertretung und Verwaltung des Landschaftsverbandes nach näherer Vorschrift dieses Gesetzes teilzunehmen,
2. die öffentlichen Einrichtungen des Landschaftsverbandes nach Maßgabe der für diese bestehenden Bestimmungen zu benutzen".
Wenn Sie sich detailliert informieren möchten, bieten wir Ihnen im folgenden die "Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (LVerbO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 443), als PDF-Dokument zur Betrachtung an.
LWL-Satzungen
Auf dieser Seite finden Sie ebenfalls die jeweils gültigen Fassungen der Satzungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Form von pdf-Dokumenten.
Vorsitzende der Landschaftsversammlung
Maria Seifert
Die 12. Landschaftsversammlung hat am 16. Dezember 2004 für die Wahlperiode 2004 bis 2009 Maria Seifert, CDU, zur Vorsitzenden gewählt.
Termine
Sitzung des Landschaftsausschusses
am 25.04.2008, 10.30 Uhr
in Münster, Landeshaus
Sitzung des Sozialausschusses
am 28.04.2008, 11.00 Uhr
in Lippstadt
