Landschaftsverbandsordnung und LWL-Satzungen
Landschaftsverbandsordnung
Die Landschaftsverbandsordnung regelt sowohl die Bildung und Befugnisse der Landschaftsversammlung, als auch deren Aufgaben und Pflichten. In dieser Verbandsordnung ist zum Beispiel auch festgelegt, dass "Die Einwohner der Mitgliedskörperschaften berechtigt sind,
1. an der Vertretung und Verwaltung des Landschaftsverbandes nach näherer Vorschrift dieses Gesetzes teilzunehmen,
2. die öffentlichen Einrichtungen des Landschaftsverbandes nach Maßgabe der für diese bestehenden Bestimmungen zu benutzen".
Wenn Sie sich detailliert informieren möchten, bieten wir Ihnen im folgenden die "Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (LVerbO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), als PDF-Dokument zur Betrachtung an.
