Korruptionsbekämpfungsgesetz
Am 01.03.2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbe-kämpfungsgesetz) in Kraft getreten.
§ 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes bestimmt u.a., dass die Mandatsträger (Mitglieder der Landschaftsversammlung) und die stimm- berechtigten sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Hauptver- waltungsbeamten schriftlich Auskunft über verschiedene Tätigkeiten, Funktionen und Mitgliedschaften zu geben haben. Der Hauptver- waltungsbeamte (Direktor des Landschaftsverbandes) hat diese Auskünfte gegenüber dem Leiter der Aufsichtsbehörde zu erteilen. Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. "Die jährliche Veröffentlichung dient einerseits der Unterrichtung der Öffentlichkeit und andererseits dem Schutz der Betroffenen. Durch diese Transparenzvorschrift erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Aktivitäten der genannten Amtsträger nachzuvollziehen. Die Betroffenen wiederum können sich im Einzelfall darauf berufen, ordnungsgemäß über alle Funktionen und Mitgliedschaften schriftlich Auskunft gegeben zu haben." (Auszug aus der amtlichen Gesetzesbegründung zu § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz (Landtagsdrucksache 13/5952).
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe veröffentlicht die Angaben der Mitglieder der Landschaftsversammlung und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Landschaftsverbandes. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen bei dem bzw. der Meldepflichtigen liegt.
Vorsitzende der Landschaftsversammlung
Maria Seifert
Die 12. Landschaftsversammlung hat am 16. Dezember 2004 für die Wahlperiode 2004 bis 2009 Maria Seifert, CDU, zur Vorsitzenden gewählt.
Termine
Sitzung des Landschaftsausschusses
am 25.04.2008, 10.30 Uhr
in Münster, Landeshaus
Sitzung des Sozialausschusses
am 28.04.2008, 11.00 Uhr
in Lippstadt
