Politik
Fraktionen
Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Mitgliedern der Landschaftsversammlung. Eine Fraktion muss aus mindestens vier Personen bestehen. Als eigenständige und unabhängige Gliederungen wirken die Fraktionen mit eigenen Rechten und Pflichten an der Willensbildung und Entscheidungsfindung der Landschaftsversammlung mit. Durch die Vorberatung der Beratungs- und Entscheidungsangelegenheiten in der Gesamtfraktion und in den Arbeitskreisen der Fraktionen wird eine arbeitsteilige und effiziente Arbeitsweise in der Landschaftsversammlung und seinen Gremien ermöglicht. Die Fraktionen der Landschaftsversammlung erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen, die in einer Anlage zum Haushaltsplan dargestellt sind. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Fraktionen. Für den Inhalt der Internetseiten sind die Fraktionen selbst verantwortlich.