Social Media beim LWL
Regelung:
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Dienstliche und fachliche Zuständigkeit
Web 2.0-Aktivitäten können grundsätzlich zur Produktivität der Arbeit beitragen. Die Nutzung von Communities, Blogs, Twitter oder anderer Funktionen ist genauso zu behandeln wie die anderer Medien.
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Barrierefreiheit
Alle Web 2.0-Maßnahmen müssen barrierefrei sein.
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Verantwortung
Beschäftigte oder freie Mitarbeiter des LWL, die für die Web 2.0-Arbeit einen „ready!“-Zugang nutzen, sind angehalten, verantwortlich mit ihren Befugnissen umzugehen. Keinesfalls dürfen sie bereits bestehende Inhalte über den LWL und seine Leistungen, die über ihre vereinbarte Tätigkeit zum Web 2.0 hinausgehen, ohne Zustimmung des jeweiligen Vorgesetzten oder der jeweiligen auftraggebenden Ansprechperson verändern.
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Abstimmung
Jede auf den LWL bezogene, dienstliche Web 2.0-Maßnahme im Internet und Intranet ist dem jeweiligen Vorgesetzten, dem Beauftragten für LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (E-Mail: presse@lwl.org) zur Kenntnis zu geben.
Die LWL.IT-Serviceabteilung leistet den technischen Support für die IT-Infrastruktur des LWL.
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Corporate Design (CD)
Ein Blog ist wie eine Website zu behandeln. Die im aktuellen Corporate Design-Handbuch festgelegten Regelungen für Internetauftritte müssen beachtet werden.
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Accountnamen
Bei allen Accounts, z. B. für Plattformen wie Facebook oder Mikroblogging-Diensten wie Twitter, muss das Kürzel „LWL“ im Namen auftauchen.
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Wikipedia
Wikipedia-Einträge zu LWL-Abteilungen und LWL-Einrichtungen pflegen die entsprechenden Abteilungen und Einrichtungen regelmäßig selbst. Die kontinuierliche Pflege des zentralen LWL-Eintrags erfolgt durch die LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
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Einbindung von Videos
Filmbeiträge, die im Rahmen der Bewegtbildkommunikation der LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit entstanden sind oder die von den LWL-Abteilungen und LWL-Einrichtungen produziert wurden, sind in die entsprechenden Internetauftritte der Fachbereiche einzustellen lassen.
