Beschriftung der Dienstwagen
Regelung:
- Jeder LWL-Dienstwagen wird auf der Fahrer- sowie auf der Beifahrertür mit dem LWL-Logo (A) beschriftet.
- Bei den Dienstwagen der LWL-Einrichtungen wird der Claim des Logos durch den Namen der Einrichtung – Hauptname ohne Zusätze – (B) ersetzt.
Empfehlung:
- Die Beschriftung sollte bei den Dienstwagen der LWL-Einrichtungen durch die Internetadresse des LWL oder der LWL-Einrichtung (C) ergänzt werden.
- Optional kann bei den Dienstwagen, z. B. der LWL-Pflegezentren, ein freigestelltes Bildmotiv (D) eingefügt werden, wie in der Abbildung dargestellt. Das freigestellte Bild steht im Downloadbereich zum Herunterladen.
- Die Gestaltung der Fahrzeugbeschriftung sollte auf die wesentlichen Informationen beschränkt werden, damit diese schnell zu erfassen und einzuprägen sind.
- Die transparenten Fahrzeugaufkleber haben für Sprinter das Format 700 x 300 mm, für PKW 450 x 225 mm (Breite x Höhe).
