Stellenanzeigen
Regelung:
Grundlage der Gestaltung von Stellenanzeigen ist das durch die roten Ecken gekennzeichnete Rahmenlayout (siehe Rahmenlayout). Das LWL-Logo steht wie üblich rechts unten (in der Regel in der sw-Version, bei Anzeigen mit Farbfoto in der 4c-Version).
Das Format orientiert sich an der Spaltenbreite in Tageszeitungen, in der Regel beträgt die Breite 90 mm. Die Höhe variiert je nach Textumfang. Aus Kostengründen sollen die Anzeigen grundsätzlich so knapp wie möglich verfasst werden.
Folgende Elemente sind auf jeder Stellenanzeige notwendig:
- Name der Einrichtung (A) (auf einer Linie mit dem oberen Quadrat positioniert)
- Einleitungssatz (B) mit:
- Einrichtungsnamen
- voraussichtlichem Antrittsdatum
- Dauer der Anstellung (sofern befristet)
- die zu besetzende Position (C) in weiblicher und männlicher Form (rot und größer hervorgehoben)
- der gesetzlich vorgeschriebene Satz zur Gleichstellung und Schwerbehinderung (D)
- Ansprechperson für Rückfragen (E)
- Angaben zu Bewerbungsunterlagen, -frist und Kennnummer sowie ein Hinweis auf die Online-Bewerbung (F)
- Anschrift und Internetadresse (G).
- Gegliedert wird die Anzeige durch eine gestrichelte Linie (0,5 pt) unterhalb des Einrichtungsnamens und einem roten Balken von 5 pt unterhalb der Positionsbezeichnung.
Der Text ist in der Hausschrift Frutiger gesetzt, einzelne Hervorhebungen sind fett abgesetzt, die optionale Bildunterzeile steht im kursiven Schnitt. Die Schriftgröße des Fließtextes beträgt 8 pt. Davon abweichend sind der Einrichtungsname in 9 pt, die Bezeichnung der ausgeschriebenen Position in 12 pt und die Adresse in 6 pt gesetzt.
Empfehlung:
Optional sind die folgenden Elemente:
- Ergänzungen zum Einrichtungsnamen (H)
- kurzer Info-Text zur LWL-Abteilung oder LWL-Einrichtung (I)
- Foto inklusive Bildunterschrift (J)
- Hinweise auf weitere Infos zum Job im Internet – sofern eingestellt, entsprechende Web-Adresse angeben (K)
- QR-Code, der zur Internetseite der Einrichtung führt, inklusive Hinweistext (L). Beim QR-Code ist auf eine ausreichende Größe (mind. 10 mm) zu achten, um die Entschlüsselung zu gewährleisten.
