Logos
Regelung:
- Das Logo des LWL setzt sich zusammen aus den Buchstaben „LWL“ (der Wortmarke) sowie dem Claim „Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe.“. „LWL“ ist die Kurzform für den Landschaftsverband Westfalen- Lippe.
- Die Wortmarke und der Claim bilden zusammen eine Einheit als Logo. Sie dürfen nicht voneinander getrennt werden.
- Die Elemente des Logos dürfen nur gemeinsam und proportional zueinander vergrößert oder verkleinert werden.
- Die Buchstaben „LWL“ stehen im LWL-Blau, der Claim steht in Schwarz.
- Die Mindestgröße für den Einsatz auf allen Publikationen beträgt 32 mm.
- In Ausnahmefällen, wenn das Logo in einer Größe zwischen 25 und 32 mm eingesetzt werden muss, steht eine Logovariante (LWL_logo_4c_klein.eps) zur Verfügung, in der der Claim etwas vergrößert wurde.
- Bei einem Einsatz des Logos unter 25 mm entfällt der Claim.
- Die Namen der LWL-Abteilungen oder LWL-Einrichtungen werden nicht größer geschrieben als das Kürzel „LWL“ im LWL-Logo.
Download:
Hier das Logo des LWL in verschiedenen Formaten zum Herunterladen.
