Soziales und Gesundheit
Die Erste Weltkrieg und seine Auswirkungen führten notgedrungen zu einer Ausweitung der öffentlichen Fürsorge. Außerdem wurde die Wohlfahrtspflege in der Weimarer Republik konzeptionell auf eine neue Grundlage gestellt: Die Fürsorge sollte sich nicht mehr wie die traditionelle Armenfürsorge auf Unterstützung, Pflege und Bewahrung beschränken, sondern die Hilfsbedürftigen in die Lage versetzen, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Die Verhinderung von Arbeitsunfähigkeit und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wurden daher zu vorrangigen Zielen. Seit 1924 wurde die Fürsorge kommunale Pflichtaufgabe. Gleichzeitig erhielt der Landarmenverband die Bezeichnung „Landesfürsorgeverband“. Die neuen sozialpolitischen Herausforderungen bedeuteten für den Provinzialverband eine Expansion seiner Wohlfahrtstätigkeit, vor allem auf den Gebieten der Kriegsopferfürsorge, der Arbeitsvermittlung und der Jugendwohlfahrtspflege.
Bereits während des Krieges hatte sich die provinzielle Selbstverwaltung gemeinsam mit anderen Wohlfahrtsträgern zunächst freiwillig der Fürsorge der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen angenommen. Neben Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge und zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben sowie der Unterstützung von Werkstätten für Erwerbsbeschränkte gewährte der Provinzialverband finanzielle Beihilfen. Nach dem Krieg wurde die Zuständigkeit der Hauptfürsorgestelle auf alle Schwerbeschädigten und Körperbehinderten ausgedehnt. Besondere Schwierigkeiten bereiteten der sozialen Fürsorge zum einen die hohe Zahl der Bedürftigen, zum anderen die ständigen Geldentwertungen der Inflationsjahre 1921 bis 1923, die durch Bar- und Sachleistungen ausgeglichen wurden.
Nach dem Krieg war der Provinzialverband bis 1927 Träger des für die Arbeitsvermittlung neu geschaffenen Landesarbeitsamts. Anschließend ging die Aufgabe an die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung über.
Auf dem Gebiet der Jugendwohlfahrtspflege spielten die preußischen Provinzialverbände als Träger der Fürsorgeerziehung eine zentrale Rolle. Seit Anfang des Jahrhunderts waren die Eingriffsmöglichkeiten des Staates in die Erziehungsgewalt der Eltern erheblich gestiegen. Straffällig gewordene oder „verwahrloste“ Kinder und Jugendliche konnten auf Anordnung in Pflegefamilien oder Erziehungsanstalten untergebracht werden. Die Fürsorgeerziehung stellte dabei nicht nur eine vorbeugende Erziehungsmaßnahme dar, sondern entwickelte sich zugleich zu einem Disziplinierungsinstrument. Während Mädchen bei entsprechenden Auffälligkeiten in konfessionellen und privaten Heimen untergebracht wurden, wurden männliche Jugendliche nach der Schulentlassung vorwiegend in kommunale und provinzielle Fürsorgeerziehungsanstalten eingeliefert.
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die auf Veranlassung des Provinzialverbandes in Heimen oder Anstalten untergebracht wurden, war während des Krieges deutlich gestiegen, sank dann aber in den folgenden Jahren kontinuierlich. Nach Inkrafttreten des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes 1924, welches das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung gesetzlich verankerte, richtete der Provinzialverband ein Landesjugendamt ein. Dieses unterstützte die Arbeit der kommunalen Jugendämter sowie der konfessionellen und privaten Jugendeinrichtungen und entwickelte sich in den Folgejahren zur zentralen Anlaufstelle für alle Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrtspflege.
Zuständig war die Jugendwohlfahrtspflege auch für behinderte Kinder und Jugendliche. Weit verbreitet waren Erkrankungen wie Rachitis, Knochen- und Gelenktuberkulose und Kinderlähmung, die häufig aufgrund eines fehlenden Krankenversicherungsschutzes nicht behandelt wurden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstanden zahlreiche sogenannte „Krüppelanstalten und -heime“, zumeist in konfessioneller Trägerschaft, die neben medizinischen Einrichtungen auch Schulen und Lehrwerkstätten besaßen und der Herstellung der Erwerbsbefähigung dienten. Für die stationäre Unterbringung der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren die Provinzialverbände zuständig.
Über die Landesversicherungsanstalt war der Provinzialverband zunächst indirekt auch an der Tuberkulose-Bekämpfung beteiligt. Die Lungenheilverfahren kamen jedoch anfänglich nur den Versicherungsmitgliedern zugute. Für die Nicht-Versicherten wurde in der Weimarer Republik schließlich der Landesfürsorgeverband tätig, vor allem durch finanzielle Beihilfen zur Errichtung von Behandlungsstationen und Beratungsstellen. Auf gleiche Weise war der Provinzialverband auch bei der Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten aktiv.
Im Bereich der Psychiatrie gab es in der Weimarer Republik erste Reformansätze. Seit den 1920er Jahren war die Zahl der aufgenommenen Patienten in den Provinzialheilanstalten wieder auf das Vorkriegsniveau angestiegen: Vor allem Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit und Inflation hatten dazu geführt, dass psychisch kranke und geistig behinderte Menschen nicht länger von den eigenen Familien betreut werden konnten. Mit neuen therapeutischen Ansätzen, insbesondere einer umfassenden Arbeitstherapie, sowie dem Aufbau einer Fürsorge für psychisch kranke Menschen außerhalb der Anstalten sollte die stationäre Verweildauer gesenkt werden. Ziel war neben der Heilung und Rehabilitation der Patienten auch die Senkung der Kosten, die vor dem Hintergrund der zunehmenden Wirtschaftskrise immer dringender wurde.
Zuständig für die Betreuung außerhalb der Anstalten wurden die kommunalen Fürsorgestellen, die zugleich Einfluss auf die Einweisung und Entlassung erhielten, oder die Außenfürsorge der Anstalten. In der Praxis neigten die Gemeinden dazu, die Überweisung von psychisch kranken Menschen zur stationären Behandlung in die Anstalten des Landesfürsorgeverbandes und die Entlassung von Patienten nicht nach deren Wohl, sondern nach Kostengesichtspunkten auszurichten. Bereits nach wenigen Jahren kam es daher zum Stopp des Ausbaus der offenen Fürsorge, gleichzeitig nahm die Überfüllung der Anstalten zu. Die finanziellen Rahmenbedingungen und die Eigeninteressen der Fürsorgeträger hatten damit zu einem Scheitern der Reformansätze geführt.