Der Provinzialausschuss 1925
Geschichte
Der Provinzialverband Westfalen als Vorläufer des LWL
Der LWL ist ein Verband mit langer Tradition und historischen Wurzeln. Sein Vorgänger, der Provinzialverband Westfalen (1886 – 1953), wurde mit der Provinzialordnung von 1886 als Kommunalverband mit umfangreichen regionalen Selbstverwaltungskompetenzen gegründet.
Dazu gehörten: Landarmenwesen, Fürsorgeanstalten für Blinde, Taubstumme und Geisteskranke, Bau und Unterhaltung der Staatsstraßen, Förderung von Kunst und Wissenschaft sowie des Bibliothekswesens und Unterhaltung von Denkmälern. Der Provinzialverband mit seinen Organen Provinzialversammlung, Provinzialausschüssen und Landeshauptmann verstand sich als Repräsentation Westfalens.
Die Zeit der Weimarer Republik
In der Weimarer Republik erlebte der Provinzialverband aufgrund seiner verfassungsmäßigen Stellung und kontinuierlichen Erweiterung seines Aufgabenspektrums seine Blütezeit.
Entsprechend der preußischen Verfassung von 1920 wurden die Abgeordneten des Provinziallandtages unmittelbar von der Bevölkerung gewählt. Ober- und Regierungspräsidenten konnten nur im Einvernehmen mit dem Provinzialverband ernannt werden. Die Provinzen bildeten den preußischen Staatsrat und entsandten Vertreter in den Deutschen Reichsrat, so dass sie an der Gesetzgebung Preußens sowie des Deutschen Reiches mitwirkten.
Neue Aufgaben entstanden durch die Folgen des Ersten Weltkrieges, da Kriegsverletzte und Kriegshinterbliebene über die Wohlfahrtspflege, die sich nun endgültig von der alten Armenpflege absetzte, versorgt werden mussten. Das Landesjugendamt, das infolge des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes von 1922 errichtet wurde, entwickelte sich in den 1920er Jahren zur zentralen Anlaufstelle für die Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrtspflege. Das neue Fürsorgerecht verlangte mit seinen Erwartungen an Heilung und Besserung, Rehabilitation und Prophylaxe ein neues Konzept in der Geisteskrankenfürsorge und leitete mit neuen Ansätzen zur offenen Fürsorge und Arbeitstherapie die Reform der Provinzialheil- und Pflegeanstalten ein. Dann erstickten seit 1929 die Folgen der Weltwirtschaftskrise die Keime des gerade begonnenen Reformprozesses.
Im Bereich der Kommunalwirtschaft nutzte der Provinzialverband seinen Gestaltungsspielraum, insbesondere durch den Ausbau der Beteiligungen an Versorgungs- und Verkehrsunternehmen und durch die Beteiligung an Siedlungs- und Wohnungsunternehmen. In der Kulturpflege wurde mit dem Konzept der „landschaftlichen Kulturpflege“ der Übergang von der „Pflege“ des materiellen kulturellen Erbes zur „Pflege“ des westfälischen „Volkstums“, der westfälischen Heimat und des Westfalenbewusstseins eingeleitet.
Die Zeit des Nationalsozialismus
In der Zeit des Nationalsozialismus beseitigten die NS-Machthaber auf der Basis des Oberpräsidentengesetzes vom Dezember 1933 auch den Parlamentarismus auf Provinzebene und ebneten den Weg für eine monokratisch strukturierte Verwaltung mit dem Oberpräsidenten an der Spitze. Das Gesetz bestimmte den Oberpräsidenten zum Leiter des Provinzialverbandes, garantierte jedoch gleichzeitig die formale organisatorische Selbstständigkeit des Verbandes, da der Oberpräsident den Landeshauptmann als seinen ständigen Stellvertreter mit der „selbstständigen Erledigung“ der laufenden Geschäfte beauftragte. Insbesondere die Jugendhilfe, Fürsorgeerziehung und psychiatrische Versorgung wurden nach rassenhygienischen Grundsätzen ausgerichtet. Leistungen billigte man nur den „erbgesunden, wertvollen Volksgenossen“ zu, sogenannte „Minderwertige“ wurden Opfer der selektiven Erb- und Rassenpflege. Bis 1945 wurden über 3.500 Patientinnen und Patienten der Provinzialheilanstalten zwangssterilisiert, fast 6.000 Patientinnen und Patienten wurden Opfer der NS-„Euthanasie“-Aktionen.