Geschäftsstelle der Gemeinsamen Kommission
Zur Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen zu Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen für Einrichtungen der Hilfe nach dem SGB XII haben die Leistungserbringer mit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene einen Rahmenvertrag nach § 79 SGB XII abgeschlossen und die Geschäftsstellen der Gemeinsamen Kommission sind bei den Landschaftsverbänden (Kämmerei) angesiedelt.
Die Federführung in der Geschäftsstellenfunktion wechselt im Turnus von 2 Jahren zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe:
2004 / 2005 Landschaftsverband Westfalen-Lippe
2006 / 2007 Landschaftsverband Rheinland
usw. Der federführenden Geschäftsstelle obliegt der Sitzungsdienst der Gemeinsamen Kommission. Tagesordnungspunkte sind über die Geschäftsstelle in die Sitzungen der Gemeinsamen Kommission einzubringen.
2006 / 2007 Landschaftsverband Rheinland
usw. Der federführenden Geschäftsstelle obliegt der Sitzungsdienst der Gemeinsamen Kommission. Tagesordnungspunkte sind über die Geschäftsstelle in die Sitzungen der Gemeinsamen Kommission einzubringen.

