Geschäftsstelle der Landeskommission
In NRW bilden Rahmenverträge die Grundlage für Vereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte.
Rahmenvertragspartner sind die Spitzenverbände der Freien Wohnfahrtspflege, die Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer sowie die Kommunalen Spitzenverbände.
Im Auftrag der Rahmenvertragspartner nehmen die Landschaftsverbände die Aufgaben der Geschäftsstelle der Landeskommssion Jugendhilfe wahr.
Die Geschäftsstellenfunktion wechselt im zweijährigen Turnus.
2004/2005: Landschaftsverband Rheinland
2006/2007: Landschaftsverband Westfalen-Lippe
usw.

