Servicecenter Jugendhilfe
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Der LWL, Servicecenter Jugendhilfe, unterstützt die Kommune bei Verhandlungen und Vereinbarungen. D.h. die Kommmune unterzeichnet die gesamte Leistungs-, Qualitätssicherungs- und Entgeltvereinbarung. |
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Der LWL, Servicecenter Jugendhilfe, verhandelt die Entgeltvereinbarung im Auftrage der Kommune (Interessenvertretung). D.h. der LWL unterschreibt in der Ergebnisniederschrift für das verhandelte Entgelt; die Kommune unterschreibt für die Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung. |
Vereinbarungen mit dem LWL zu Serviceleistungen:
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Stand: 22.09.2008 |
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Stand: 22.09.2008 |
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Vereinbarungsmuster Servicecenter Jugendhilfe Sofern seitens der Stadt /des Kreises Interesse an diesem Vereinbarungsangebot des LWL besteht, kann dieses in doppelt unterschriebener Ausfertigung (mit der Anlage 2) der LWL-Finanzabteilung zur Gegenzeichnung zugesandt werden. |
Stand: 18.06.2007 |
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Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Servicecentervereinbarung) |
Stand: 27.02.2002 |
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Auflistung der Einrichtungen (Anlage 2 zur Servicecentervereinbarung) |
Stand: 09.05.2005 |
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Vereinbarungsniederschrift: Es gelten die Muster "Vereinbarungsniederschrift" lt. den beiden Rahmenverträgen Jugendhilfe. Die Verein- barung ( zusammenfassende Leistungsvereinbarung / Qualitätsentwicklungsvereinbarung / Entgeltverein- barung) wird vom örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe und vom Leistungserbringer unterschrieben. Eine dritte Unterschrift seitens des Servicecenter Jugendhilfe beim LWL (bisher bei "Interessen- vertretung") hat lt. Festellung der Schiedsstelle Jugendhilfe Wesftalen-Lippe am 09.09.2008 zu unterbleiben. |
Stand: 13.10.2008 |
Letzte Änderung an dieser Seite: 13.10.2008, 14:50
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