Gleichstellungsstelle
Über uns
In Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz ist das Verfassungsgebot der Gleichberechtigung von Frau und Mann verankert. Danach fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Zur Verwirklichung dieses Verfassungsgebotes bestellen die Landschafts- verbände hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte (§ 5 b Landschaftsverbandsordnung). Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen des Landschaftsverbandes mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichbe- rechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Näheres wird in der Hauptsatzung (§ 9) geregelt. Die Gleichstellungsbeauftragte ist unmittelbar dem Direktor des Landschaftsverbandes unterstellt ; die Gleichstellungsstelle ist als Stabsstelle in seinem Dezernat angesiedelt.
Im November 1999 trat das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) in Kraft. Der Aufgabenkatalog der Gleichstellungsbeauftragten sowie ihre Rechte leiten sich daraus ab. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt ihre Aufgabe als Angehörige der Verwaltung wahr und ist von fachlichen Weisungen frei. Die Gleichstellungsstelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe unterstützt die Verwaltung bei dem gesetzlichen Auftrag der Gleichstellung von Frauen und Männern und fördert mit Initiativen die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie wurde aufgrund eines Beschlusses des Landschaftsausschusses im Jahr 1986 eingerichtet.